Fragen & Antworten (FAQ)

Wir haben hier für Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen zusammengestellt. Finden Sie keine passende Antwort oder bevorzugen Sie ein persönlichen Gespräch, dann stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt).

Fragen-Übersicht

  1. Wie kündige ich mein HVV-Abo?
  2. Mir wurde mein altes HVV-Abo abgebucht. Wie bekomme ich mein Geld zurück?
  3. Bekomme ich das ProfiTicket erstattet wenn ich krank bin/war?
  4. Kann ein Mitarbeiter ein Ticket auch noch nach dem Bestelltermin bekommen?
  5. Kann das Unternehmen eine Azubi-Bescheinigung austellen?
  6. Ein Mitarbeiter hat sein ProfiTicket verloren. Was muss jetzt getan werden?
  7. Ein Mitarbeiter hat seinen Namen geändert. Was muss jetzt getan werden?
  8. Ein Mitarbeiter benötigt einen anderen ProfiTicket-Tarif. Was muss jetzt getan werden?
  9. Ein Mitarbeiter hat eine Sozialkarte. Was mache ich damit?
10. Ein Mitarbeiter bekommt die Erstattung für die Sozialkarte nicht mehr.
      Was muss er tun, um die Erstattung weiterhin zu bekommen?

11. Bekommt das Unternehmen eine Rechnung für die ProfiTickets?
12. Können wir den Fahrgeldzuschuss bei den Sachbezügen geltend machen?
13. Wo kann ich bestellte ProfiTickets abholen oder Unterlagen abgeben?


1. Wie kündige ich mein HVV-Abo?

Wenn Sie Ihr bestelltes ProfiTicket bzw. E-Ticket erhalten, senden Sie uns Ihr "altes" E-Ticket oder eine Kopie zu. Wir kümmern uns um die Kündigung.


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2. Mir wurde mein altes HVV-Abo abgebucht obwohl ich ein ProfiTicket habe. Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Im 1. Monat kommt es immer zu einer Doppelabbuchung, was daran liegt, dass der HVV zum 1. eines Monats abbucht und das ProfiTicket zum Monatsende bezahlt werden muss. Sofern der Abgabetermin eingehalten wurde, wird Ihnen der HVV-Betrag im nächsten Monat erstattet. Sollten Sie es nicht rechtzeitig schaffen, ist dies auch kein Problem. Alle zuviel gezahlten Beträge werden Ihnen wieder gutgeschrieben.


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3. Bekomme ich das ProfiTicket erstattet wenn ich krank bin/war?

Sie können / konnten aufgrund einer Erkrankung das ProfiTicket über einen längeren Zeitraum nicht nutzen. Ein Anrecht auf Erstattung haben Sie ab dem 22. Tag. Hierfür benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie bettlägerig krank waren. Haben Sie eine Kur gemacht oder lagen im Krankenhaus benötigen wir von diesen Einrichtungen eine entsprechende Bescheinigung. Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Erstattung, wird Ihnen das ProfiTicket ab dem 1. Tag, an dem Sie sie nicht nutzen konnten, erstattet.


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4. Kann ein Mitarbeiter ein Ticket auch noch nach dem Bestelltermin bekommen?

Wir bieten gegen eine Kuriergebühr von € 16,50 zwei Nachliefertermine an. Diese entnehmen Sie bitte unserem Abgabekalender. Außerdem können Sie Nachbestellungen auch per Einschreiben / Rückschein zugestellt bekommen.
Natürlich ist es nach wie vor möglich, dass ein Teilnehmer sein ProfiTicket persönlich bei uns abholt oder Sie einen eigenen Kurier für die Abholung beauftragen. Bitte vermerken Sie die Abholart auf dem Bestellschein. Vermerken Sie nichts, gehen wir davon aus, dass Sie unseren Kurier gegen Gebühr in Anspruch nehmen wollen.

Eine Nachbestellung für E-Tickets (Ringe F, FG, GH) ist derzeit nicht möglich. Hier muss der Termin 5. Werktag des Vormats eingehalten werden.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass das Sekretariat des IVH Ihnen keine Zusagen für die Neuaustellung eines ProfiTickets machen kann und Sie auf die Bürozeiten der Abteilung ProfiTicket verweisen muss.


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5. Kann das Unternehmen eine Azubi-Bescheinigung ausstellen?

Nein, um eine Ermäßigung zu bekommen, ist der Berechtigungsnachweis der entsprechenden Stellen zwingend notwendig. (Siehe auch Azubi Info)


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6. Ein Mitarbeiter hat sein ProfiTicket verloren. Was jetzt?

Kein Problem. Drucken Sie die Verlusterklärung aus. Der Mitarbeiter füllt sie vollständig aus und unterschreibt sie und Sie faxen oder senden sie per eMail an uns. Wir stellen ein neues Ticket aus und senden sie per Einschreiben / Rückschein bzw. nach Ihren individuellen Wünschen zu.

Bei Verlust oder Diebstahl der HVV-Card (E-Ticket) muss der Teilnehmer dies umgehend bei der S-Bahn melden, damit die Karte gesperrt wird: Telefonisch unter 040/3918-3900 (mo – fr von 8 – 16 Uhr) oder per E-Mail mit Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum an hvv-profiticket@deutschebahn.com.


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7. Ein Mitarbeiter hat seinen Namen geändert. Was muss jetzt getan werden?

Sie bestellen für den Mitarbeiter zum nächsten Monat ein ProfiTicket auf den neuen Namen. Wenn möglich geben Sie in der Spalte ProfiTicket-Nummer die bestehende Ticketnummer an. In der Spalte 'Info' machen Sie bitte ein Kreuzchen bei 'Namensänderung'. Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter das neue ProfiTicket aushändigen, nehmen Sie das alte Ticket im Tausch zurück. Dieses ProfiTicket senden Sie uns bitte bis zum Abgabetermin zu. Stellen Sie sicher, dass Sie das ProfiTicket auch aushändigen können und der Teilnehmer sich nicht gerade zu dieser Zeit z.B. auf Hochzeitsreise befindet.

Für E-Tickets verwenden Sie bitte das Änderungsformular E-Ticket unter Vorlagen und Formulare.


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8. Ein Mitarbeiter benötigt einen anderen ProfiTicket-Tarif. Was muss jetzt getan werden?

Sie bestellen für den Mitarbeiter zum nächsten Monat ein ProfiTicket für den gewünschten Tarif. Wenn möglich geben Sie in der Spalte ProfiTicket-Nummer die bestehende Ticketnummer an. In der Spalte 'Info' machen Sie bitte ein Kreuzchen bei 'Tickettausch'. Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter das neue ProfiTicket aushändigen, nehmen Sie das alte Ticket im Tausch zurück. Dieses ProfiTicket senden Sie uns bitte bis zum Abgabetermin zu.

Der Teilnehmer füllt das Änderungsformular E-Ticket aus (s. Vorlagen und Formulare) Dieses muss dem IVH bis zum 5. Werktag des Vormonats vorliegen.
Die Aktualisierung erfolgt durch den Mitarbeiter, der seine HVV-Card am Fahrkartenschalter einliest.


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9. Ein Mitarbeiter hat einen eine Sozialkarte. Was mache ich damit?

Den ausgefüllten Abschnitt für ein Abonnement / ProfiTicket schicken Sie an uns. Wir leiten ihn weiter. Die Erstattung erfolgt auf das Privatkonto des Teilnehmers.


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10. Ein Mitarbeiter bekommt - nachdem er von einem HVV-Abo auf das ProfiTicket gewechselt hat - die Erstattung für die Sozialkarte nicht mehr. Was muss er tun, um die Erstattung wieder zu bekommen?

Da die Erstattung an das Abo gebunden ist, ist sie bei der Kündigung automatisch erloschen. Der Teilnehmer muss sich eine Ersatzbescheinigung beim HVV holen.
Auch beim ProfiTicket ist die Erstattung an die Ticketnummer gebunden, deshalb müssen alle, die eine Erstattung erhalten, beim Kontingentwechsel eine Änderungsmitteilung ausfüllen. Diese Änderungsmitteilung gilt nicht für den Wechsel vom HVV-Abo auf das ProfiTicket.


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11. Bekommt das Unternehmen eine Rechnung für die Fahrkarten?

Nein, das Unternehmen zahlt einen Fahrgeldzuschuss zum Bruttolohn und das ProfiTicket wird vom Nettolohn des Teilnehmers einbehalten. Auf unserer Rechnung für unsere Bearbeitungsentgelte befindet sich eine Information über die Zusammensetzung des Betrages, den wir für die Fahrgelder abbuchen (Rückseite unserer Gebührenrechnung)


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12. Können wir den Fahrgeldzuschuss bei den Sachbezügen (bis 44 € steuerfrei) geltend machen?

Der Fahrgeldzuschuss ist komplett lohn- und sozialversicherungsfrei - egal in welcher Höhe!


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13. Wo und wann kann ich bestellte ProfiTickets abholen oder Unterlagen abgeben?

Sie haben ein ProfiTicket nachbestellt und möchten dieses abholen. Dies ist jederzeit beim IVH, Kapstadtring 10 in der Zeit von Mo-Do 8:30 - 16:30 Uhr, Fr 8:30 - 12:30 Uhr 
möglich. Ebenso können Sie die bestellte Karte ab dem Folgetag Mo - Fr in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr beim ecos office center in den Colonnaden 5 abholen. Zu den genannten Öffnungszeiten können Sie auch Unterlagen abgeben.


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Ansprechpartner

Kontakt

Industrieverband Hamburg e.V.
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg

Tel.: 040 - 63 78 4140
Fax: 040 - 63 78 4199

E-Mail: profiticket@bdi-hamburg.de