Schlanke Planfeststellungsverfahren erhöhen die Investitionsbereitschaft am Standort

Die Hamburger „Kommission zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung bei Planfeststellungsverfahren“, der namhafte Vertreter der Hamburgischen Wirtschaft wie Werner Marnette (Norddeutsche Affinerie) Rolf Kunisch (Beiersdorf AG) und Dr. Jürgen Westphal (Rechtsanwalt) angehören, hat einen Maßnahmenplan erarbeitet, der schnell zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung der Verfahren beitragen könnte. „Die zeitraubenden und investitionshemmenden Planfeststellungsverfahren können und müssen stark beschleunigt werden“, sagte der Vorsitzende des IVH - INDUSTRIEVERBAND HAMBURG E.V. Werner Marnette.

Marnette betonte den hohen Stellenwert einer Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren für die Wirtschaft und den IVH. „Für den IVH haben der Vorsitzende und sein Stellvertreter in der Kommission mitgearbeitet, damit der Wirtschaftsstandort bei diesem Thema schnell vorankommt.“

Die Kommission empfiehlt fünf zentrale Maßnahmen:

  • Vorhabensträger, also die planenden Unternehmen, führen möglichst frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Mediation durch.
  • Die Verwaltung bestellt Behördenscouts zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Vorhabensträgern und den Verwaltungsstellen.
  • Die Durchführung des Erörterungstermins fällt allein ins Ermessen der Behörde, um langwierige Koordinierungsprobleme zu vermeiden.
  • Die Durchführung des Erörterungstermins fällt allein ins Ermessen der Behörde, um langwierige Koordinierungsprobleme zu vermeiden.
  • Die Ausschlussfristen für Behörden und Verbände werden verkürzt.
  • Für Rechtsschutzverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse sollen erstinstanzlich die Oberverwaltungsgerichte zuständig sein.

Zusätzlich empfiehlt die Kommission:

Die Kommunikation zwischen Behörden und investierenden Unternehmen u.a. durch die Nutzung elektronischer Medien zu beschleunigen und zu verbessern. Dieses gilt auch für die elektronische Übersendung von Planunterlagen an Verbände.

Die gesetzliche Klarstellung, dass anerkannte Naturschutzverbände nur die Verletzung umwelt- und naturschutzrechtlicher Vorschriften einwenden können.

Die gesetzliche Regelung, dass Planfeststellungsbeschlüsse sofort vollziehbar sind, einzuführen.

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durchgehend Fristen zum Stellen und zur Begründung von Anträgen einzuführen.

Generell im politischen Handeln EU Richtlinien nicht über das geforderte Maß hinaus umzusetzen.

 

Ausgangspunkt der Kommissionsarbeit waren die negativen Erfahrungen bei den Planfeststellungsverfahren für den Hamburger Flughafen, Abfalldeponien und Verkehrswege.

„Unsere Vorschläge sind der erste Schritt in die richtige Richtung. Sie sind das Machbare im herrschenden Gesetzesdickicht. Wenn diese Maßnahmen durchgesetzt werden, können die Investitionen stark beschleunigt und erhöht werden. Das ist dringend notwendig für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland.“ sagte Marnette. „Für Hamburg bedeutet dieser Maßnahmenkatalog: Der Senat muss die Umsetzung der Vorschläge stringent durch eigene Gesetzesinitiativen im Bundesrat vorantreiben um ein Signal für die Unternehmen am Standort zu setzen. Investitionen vor Ort schaffen und sichern Arbeitsplätze. Eine Wirtschaftsmetropole wie Hamburg hat die Pflicht, bei der Reformierung des Standorts Deutschland selbst initiativ zu werden.“

Der Senat sollte außerdem prüfen, ob die erarbeiteten Vorschläge auch für andere öffentlich-rechtliche Verfahren wie der Genehmigung von Anlagen nach Bundesimmissionschutzgesetz genutzt werden könnten. Auch dieses hätte Bundesratsinitiativen zur Folge.

Bei Rückfragen:
Marc März
INDUSTRIEVERBAND - HAMBURG E.V.
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefon: 040 / 6378–4150
Fax: 040 / 6378-4199
e-mail: Marc_Maerz@bdi-hamburg.de

Hamburg, den 09. März 2005